Parlamentarisches Frühstück von BÄK und AKEK zum Medizinforschungsgesetz

Medizinforschungsgesetz

Am 25. April 2024 folgten eingeladene Mitglieder der Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden aus Wissenschaft, Forschung und Industrie der gemeinsamen Einladung des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen (AKEK) und der Bundesärztekammer zu einem Parlamentarischen Frühstück im Jakob-Kaiser-Haus des Deutschen Bundestages.

Als Gesprächs- und Diskussionspartner standen Herr Dr. Frank Wissing (Medizinischer Fakultätentag), Herr Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften), Herr Ass. jur. Jan Paus (Bundesärztekammer) und Herr Dr. Matthias Meergans (Verband forschender Arzneimittelhersteller), Herr Prof. Dr. med. Georg Schmidt (AKEK) sowie Herr Ulrich Langenberg (Bundesärztekammer) für Fragen aus dem Plenum zur Verfügung.

Mit dem Medizinforschungsgesetz möchte die Bundesregierung die medizinische Forschung in Deutschland im internationalen Vergleich nachhaltig stärken und der Pharmazeutischen Industrie greifbare Anreize für mehr Engagement in Deutschland setzen.

Unterschiedliche Aspekte des Medizinforschungsgesetzes wurden im Rahmen des parlamentarischen Frühstücks gemeinsam kritisch diskutiert, andere als positiv hervorgehoben.

Einigkeit aller Akteure besteht darin, dass die Einrichtung einer Spezialisierten Ethik-Kommission nicht zielführend ist, zu unnötiger Bürokratie führe und keinesfalls zu einer Beschleunigung der Klinischen Prüfungen beitrage. Unerlässlich, sei die Schaffung von Rechtsverbindlichkeit auf Ebene der Standardvertragsklauseln für Klinische Prüfungen, eine Stärkung der bestehenden Bewertungsstrukturen bei den lokalen Ethik-Kommissionen sowie die Weiterentwicklung des AKEK, hin zu einem Gremium mit Richtlinienbefugnis.

Dieser Appell wurde noch einmal ausdrücklich an die parlamentarische Ebene adressiert und zu einem weiteren Austausch aufgerufen.